Vergesellschaftung

Doppeltes Trenngitter in den ersten Tagen
Doppeltes Trenngitter in den ersten Tagen

Es gibt verschiedene Methoden, um Vergesellschaftungen durchzuführen. Ich wende jedoch ausschliesslich die sogenannte Trenngittermethode an, da diese zwar zeitaufwändiger ist als andere dafür aber bedeutend stressfreier. Gerne stelle ich dir diese vor:


Einfaches Trenngitter nach 3-4 Tagen
Einfaches Trenngitter nach 3-4 Tagen

Deine verwitwete Maus wird für ca. 2 Wochen zu mir in die "Ferien" kommen, um mit der Trenngittermethode vergesellschaftet zu werden. Das Vergesellschaftungsterri ist zu Beginn in zwei kleine Abteile mit einem doppelten Trenngitter unterteilt und mit nur wenig Einstreu gefüllt und mit je einer Rückzugsmöglichkeit, die du mitbringst, ausgestattet. Am besten eignen sich zwei Häuschen in der Grösse von ca. 10-15 x 10-15 cm, welche einen offenen Boden, welche ich mit diesen offenen Böden ans Trenngitter stelle, so dass quasi ein halbiertes Häuschen entsteht. Die Mäuse, die mit ihrer Bauchdrüse nun das neue Revier markieren werden, wechseln täglich die Seiten und können sich so langsam den Geruch der anderen Maus kennenlernen. Nach ca. 3 bis 4 Tagen wird das doppelte Gitter, durch welches sie sich nicht direkt beschnuppern aber auch nicht verletzen können, durch ein einfaches ersetzt. Wenn die Kleinen sich am Trenngitter friedlich verhalten und keine Aggressivität zeigen (z.B. mit dem Schwanz peitschen, Versuche, die andere Maus zu beissen etc.), kommt nach weiteren ca. 3 bis 4 Tagen dann der Tag der Zusammenführung:

 

Dazu lege ich in die Hälfte, in der sich die weniger dominante Maus (bei "normalen" VG's das Jungtier - bei Streitmäusen die gejagte) befindet einen sogenannten Holztunnel (eine Art ausgehöhlter Ast mit vielen seitlichen Löchern, kann auch aus einer Kartonröhre selbst gebastelt werden) ins Terri. In diesem kann sich eine ängstliche Maus zwar verstecken, kann jedoch immer irgendwo beschnuppert werden. Für die eigene Sicherheit müssen dicke Gartenhandschuhe bereit gelegt werden. Dann setze ich die dominante Maus zur untergeordneten und nun heisst es, das Duo gut zu beobachten. Kommt es zu einem Beissknäuel, müssen die Kleinen sofort wieder (mit Handschuhen) getrennt werden und der Seitenwechsel für ein paar weitere Tage durchgeführt werden. (Sollte es dann auch eine halbe Woche später wieder nicht klappen, macht die Vergesellschaftung mit grosser Wahrscheinlichkeit keinen Sinn, da sich das Duo im wahrsten Sinn des Wortes nicht riechen kann.) Erlaubt sind jedoch Stupsen mit der Nase, intensives einander Putzen, auch ein kleiner Boxkampf oder ein kurze Verfolgungsjagd, bei der sich aber anschliessend das gejagte Tier unterwirft. 

 

Allererste gegenseitige Beschnupperung
Allererste gegenseitige Beschnupperung

Falls du die Vergesellschaftung selbst durchführst, machst du die Zusammenführung an einem Tag, den du non-stop zu Hause verbringst, um immer ein Auge auf die Kleinen werfen zu können - und zwar am Vormittag.  Nach der Zusammenführung lässt du das Duo am besten für zwei Tage auf der VG-Terri-Hälfte (also das Trenngitter noch nicht entfernen oder verschieben), welche mit  EINEM der beiden schon während des Seitenwechsels benutzten Häuschen und dem Holztunnel ausgestattet ist. Nach zwei friedlichen Tagen kommt das Sandbad ins Terri und die Terri-Vergrösserung kann schrittweise gestartet werden. Dazu immer den Einstreu aus der unbenutzten VG-Terrihälfte in die bewohnte umschaufeln, dabei aber noch nicht den Einstreu noch nicht erhöhen, um zu vermeiden, dass sich eine der Fellnasen irgendwo vergraben kann. Wichtig ist es immer darauf zu achten, ob die Kleinen auch gemeinsam schlafen. Wenn nicht, sofort eine der Rückzugsmöglichkeiten entfernen oder das Nest zerstören... Sobald das Terri die Originalgrösse erreicht hat, wie jemand, der seine Mausis nach der Vergesellschaftung abgeholt hat, vorgehen.  

 

Gemeinsam wird das Nest gebaut
Gemeinsam wird das Nest gebaut

Während ich die Vergesellschaftung durchführe, kannst du die Gelegenheit nutzen, um dein Terri auszumisten. Dieses sollte anschliessend zu Beginn mit nur wenig Einstreu und nur mit dem Sandbad und den Rückzugsmöglichkeiten, die bei mir waren, ausgerüstet sein.  Täglich darf das Einstreu-Niveau etwas und zweimal in der Woche ein zusätzlicher Einrichtungsgegenstand ins Terri gestellt werden.

 

Bemerkung zur VG durch mich: Deine Maus wird dir dankbar sein, wenn du das ihr vertraute Futter mitbringen kannst. Dann muss sie sich nicht zuerst an mein Futter und anschliessend wieder an deines gewöhnen, sondern hat neben all den vielen neuen Eindrücken während der ganzen Zeit wenigstens "ihr" Futter. Auch wäre es toll, wenn du zwei/drei Rückzugsmöglichkeiten (z.B. Holzröhre, Kokosnuss, Häuschen oder so) mitbringst. Dieses werde ich nach der hoffentlich geglückten Vergesellschaftung ins Terri stellen und kann dann auch bei euch als erster Einrichtungsgegenstand aufgestellt werden. 

 

Bemerkung zur Eigen-Vergesellschaftung: Sollte es irgendwann nach einer Krise aussehen, zwei bis drei Schritte zurückgehen, drei Tage Pause machen und wieder vorwärts machen mit der Vergrösserung.


Zusatzbedingungen für Vergesellschaftungen, die durch die Züchterin übernommen werden

Die Züchterin übernimmt gerne Vergesellschaftungen. Da dieser Service sehr gefragt ist, bestehen jedoch meistens Wartefristen. Einsame Rennmäuse, die aus dem Clan of Topolino stammen,  werden gegenüber von Witwen/Witwer aus dem Zoofachhandel oder von anderen Züchtern mit Vorzug behandelt. Damit diese Wartefrist nicht unnötig verlängert wird, ist  jede einsame Maus dankbar, wenn die vorherigen Besitzer, ihren Witwer oder ihre Witwe möglichst schnell bringt bzw. das Duo wieder abholt. Für eine Vergesellschaftung verbringt die zu vergesellschaftende Maus ca. 2 Wochen in unserer Zucht. 

 

Frisch zusammengeführte Rennmäuse sollten nach der Heimkehr regelmässig beobachtet werden. Deshalb ist es ungünstig, wenn die Besitzer nach der Vergesellschaftungen aufgrund von Ferien, Spitalaufenthalten etc. abwesend sind. Falls solche Abwesenheiten geplant sind, sollte dies der Züchterin so rasch als möglich mitgeteilt werden, damit sie dies bei ihrer Vergesellschaftungs-Terminplanung berücksichtigen kann. Mit etwas Glück ist es dann sogar möglich, die Vergesellschaftung während der Abwesenheit durchzuführen.

 

  • Die Besitzer bringen für die Vergesellschaftung das Futter der zu vergesellschaftende Maus mit, damit sich diese nicht auf das Futter der Züchterin umstellen muss.
  • Die Besitzer bringen zwei kleinere Rückzugsmöglichkeiten mit (Häuschen, Kokosnuss, Holztunnel etc.)
  • Falls die Mäuse nicht zusammengeführt werden können, darf die "neue" Maus bei der Züchterin bleiben, die zu vergesellschaftende Maus muss innerhalb einer Woche nach dem Negativbericht der Züchterin abgeholt werden, es sei denn die Züchterin hat eine andere Lösung anzubieten. Mit der Übergabe des erfolgreich zusammengeführten Duos geht dieses Risiko auf den Empfänger über.
  • Der Besitzer ist sich bewusst, dass bei der Vergesellschaftung ein potentielles Streitrisiko besteht. So kann die Züchterin für daraus entstandene Verletzungen (oder gar den Tod) nicht haftbar gemacht werden.
  • Die Züchterin empfiehlt, Vergesellschaftungen nur mit absolut gesunden Tieren durchführen zu lassen. da der psychische Stress eine schleichende Krankheit begünstigen kann. Sollte die zu vergesellschaftende Maus dennoch während der Vergesellschaftung erkranken, sind die Tierarztkosten durch den Empfänger zu tragen.
  • Das erfolgreich zusammengeführte Duo muss innerhalb einer Woche nach der erfolgreichen Zusammenführung abgeholt werden. Die Züchterin übermittelt zusammen mit der Erfolgsmeldung Terminvorschläge. Sollte dies dem Empfänger aus welchen Gründen auch immer (Ferien, Krankheit, Spitalaufenthalt, keine Zeit, kein passender Termin etc.), wird eine Gebühr für eine "Ferienbetreuung" fällig. Diese richtet sich nach dem Tarif von http://tierschutzheim.ch/kleintiere/. Ausgenommen davon sind bei der Terminplanung vereinbarte längere Vergesellschaftungsaufenthalte oder bei einem Duo, bei dem die Züchterin eine längere Beobachtungszeit empfiehlt.

 

 


Schutzvertrags-Zusatzbedingungen für Vergesellschaftungen, die durch den Empfänger durchgeführt werden

  • Falls die Mäuse nicht zusammengeführt werden können, kann die Züchterin nicht garantieren, dass sie NICHT die Möglichkeit hat, die "junge" Maus jederzeit zurückzunehmen, da auch ihr nicht unbegrenzt freie Terris zur Verfügung stehen und eine Maus, die einmal aus dem Familienverbund genommen wurden, von diesem nicht mehr akzeptiert würde. Die Züchterin unterstützt jedoch gerne bei der Weitervermittlung der Maus.
  • Der Besitzer ist sich bewusst, dass bei der Vergesellschaftung ein potentielles Streitrisiko besteht. So kann die Züchterin für entstandene Verletzungen (oder gar den Tod), die während oder nach der Vergesellschaftungen entstehen, nicht haftbar gemacht werden.
  • Die Züchterin empfiehlt, Vergesellschaftungen nur mit absolut gesunden Tieren durchführen zu lassen. da der psychische Stress eine schleichende Krankheit begünstigen kann. Sollte die zu vergesellschaftende Maus dennoch während der Vergesellschaftung erkranken, sind die Tierarztkosten durch den Empfänger zu tragen.