In die Zucht von unseren Rennmäusen stecken wir sehr viel Liebe und Herzblut. Es ist es uns wichtig, dass die Jungs und Mädels an einen guten Platz kommen. Deshalb muss der neue Halter bei der Übernahme einen Schutzvertrag mit den folgenden Punkten, die eine artgerechte Haltung voraussetzen, unterschreiben.
Das Geschlecht der Mäuse wurde kontrolliert. Sollte sich ein Geschlecht als inkorrekt herausstellen, wird ein Elternteil inklusive der Jungtiere zurück genommen und für Ersatz gesorgt.
Der Empfänger ist verpflichtet, die Tiere in einem artgerechten Terrarium zu halten. Laut Schweiz. Tierschutz beträgt die Mindestgrundfläche 0.5 m2 (z.B. 100 x 50 cm).
Zusätzliche Anmerkungen zum Terri, welche jedoch nicht im Schutzvertrag sind:
Die Züchterin nimmt erst Reservierungen entgegen, wenn ihr per E-Mail ein Foto des zukünftigen Mäuseheims zugestellt worden ist.
Mit 0.5 m2 ist die Grundfläche des Terris gemeint und nicht etwa die Addition von Grundfläche und Etagen, da der Lieblingsbereich der Rennmäuse der Buddelteil ist. Jedes Terri benötigt zudem eine Etage (wie z.B. ein kleines Tischchen), auf die das Sandbad, Häuschen etc. gestellt werden. Die Gegenstände, die direkt auf den Einstreu gestellt werden, kippen und verschwinden aufgrund der "Bautätigkeiten" innert kurzer Zeit - was vor allem für das Sandbad äusserst unpraktisch ist.
Die Tiere werden täglich mit Futter und Wasser versorgt und nicht einzeln gehalten.
Der Empfänger bestätigt, dass die Tiere nicht zu Versuchszwecken, als Futtertiere oder zur Zucht eingesetzt werden. Auch einmalige Würfe sind ohne Zustimmung der Züchterin untersagt.
Falls die Mäuse weiter gegeben werden sollen, muss dies vorher mit der Züchterin abgesprochen werden. Der neue Empfänger ist ebenfalls verpflichtet, die Tiere artgerecht zu halten. Die Züchterin hat das Vorrecht, die Tiere in dieser Situation zurück zu nehmen.
Der Empfänger verpflichtet sich den Tod, das Abhandenkommen oder eine Krankheit der Mäuse der Züchterin zu melden.
Die Züchterin freut sich, gelegentlich Berichte über die Tiere zu erhalten.
Die Schutzgebühr von CHF 40.-- (bzw. gemäss Preisliste) wurde bezahlt.
Die Züchterin übernimmt gerne Vergesellschaftungen. Da dieser Service sehr gefragt ist, bestehen jedoch meistens Wartefristen. Einsame Rennmäuse, die aus dem Clan of Topolino stammen, werden gegenüber von Witwen/Witwer aus dem Zoofachhandel oder von anderen Züchtern mit Vorzug behandelt. Damit diese Wartefrist nicht unnötig verlängert wird, ist jede einsame Maus dankbar, wenn die vorherigen Besitzer, ihren Witwer oder ihre Witwe möglichst schnell bringt bzw. das Duo wieder abholt. Für eine Vergesellschaftung verbringt die zu vergesellschaftende Maus ca. 2 Wochen in unserer Zucht.
Frisch zusammengeführte Rennmäuse sollten nach der Heimkehr regelmässig beobachtet werden. Deshalb ist es ungünstig, wenn die Besitzer nach der Vergesellschaftungen aufgrund von Ferien, Spitalaufenthalten etc. abwesend sind. Falls solche Abwesenheiten geplant sind, sollte dies der Züchterin so rasch als möglich mitgeteilt werden, damit sie dies bei ihrer Vergesellschaftungs-Terminplanung berücksichtigen kann. Mit etwas Glück ist es dann sogar möglich, die Vergesellschaftung während der Abwesenheit durchzuführen.
Leider kann die Züchterin keine Rennmäuse zu sich zurücknehmen, da ihre eigenen Tiere in Familien zusammenleben und es unmöglich ist, in diese Verbände eine fremde Maus dazuzusetzen, da diese nicht akzeptiert und angegriffen würde. Auch hat sie keine freien Terris für Notfalltiere.
Die Züchterin hilft gerne, Notfallmäuse, die aus ihrer Zucht stammen weiterzuvermitteln. Dieser Service ist mit folgenden Bedingungen verbunden:
Zusatzinformationen zu Notfalltieren:
Clan of Topolino / 5630 Muri AG