Abgabebedingungen

Eine zukünftige Körnchengeberin mit Belami
Eine zukünftige Körnchengeberin mit Belami

In die Zucht von unseren Rennmäusen stecken wir sehr viel Liebe und Herzblut. Es ist es uns wichtig, dass die Jungs und Mädels an einen guten Platz kommen. Deshalb muss der neue Halter bei der Übernahme einen Schutzvertrag mit den folgenden Punkten, die eine artgerechte Haltung voraussetzen, unterschreiben. 


Schutzvertrag für mongolische Rennmäuse

  • Die Züchterin bestätigt, dass die Tiere zum Zeitpunkt der Abgabe augenscheinlich gesund sind. Bei später auftretenden Problemen (Gesundheit, Beissereien, Streit etc.) kann die Züchterin nicht haftbar gemacht werden. Sie unterstützt die Abnehmer aber gerne, um eine Lösung für das Problem zu finden.
  • Das Geschlecht der Mäuse wurde kontrolliert. Sollte sich ein Geschlecht als inkorrekt herau­sstellen, wird ein Elternteil inklusive der Jungtiere zurück genommen und für Ersatz gesorgt.

  • Der Empfänger ist verpflichtet, die Tiere in einem artgerechten Terrarium zu halten. Laut Schweiz. Tierschutz beträgt die Mindestgrundfläche 0.5 m2 (z.B. 100 x 50 cm).
    Zusätzliche Anmerkungen zum Terri, welche jedoch nicht im Schutzvertrag sind:

    Die Züchterin nimmt erst Reservierungen entgegen, wenn ihr per E-Mail ein Foto des zukünftigen Mäuseheims zugestellt worden ist.

    Mit 0.5 m2 ist die Grundfläche des Terris gemeint und nicht etwa die Addition von Grundfläche und Etagen, da der Lieblingsbereich der Rennmäuse der Buddelteil ist. Jedes Terri benötigt zudem eine Etage (wie z.B. ein kleines Tischchen), auf die das Sandbad, Häuschen etc. gestellt werden. Die Gegenstände, die direkt auf den Einstreu gestellt werden, kippen und verschwinden aufgrund der "Bautätigkeiten" innert kurzer Zeit - was vor allem für das Sandbad äusserst unpraktisch ist.

  • Die Tiere werden täglich mit Futter und Wasser versorgt und nicht einzeln gehalten.

  • Der Empfänger bestätigt, dass die Tiere nicht zu Versuchszwecken, als Futtertiere oder zur Zucht eingesetzt werden. Auch einmalige Würfe sind ohne Zustimmung der Züchterin untersagt.

  • Falls die Mäuse weiter gegeben werden sollen, muss dies vorher mit der Züchterin abge­sprochen werden. Der neue Empfänger ist ebenfalls verpflichtet, die Tiere artgerecht zu halten. Die Züchterin hat das Vorrecht, die Tiere in dieser Situation zurück zu nehmen.

  • Der Empfänger verpflichtet sich den Tod, das Abhandenkommen oder eine Krankheit der Mäuse der Züchterin zu melden.

  • Die Züchterin freut sich, gelegentlich Berichte über die Tiere zu erhalten.

  • Die Schutzgebühr von CHF 40.-- (bzw. gemäss Preisliste) wurde bezahlt.


Zusatzinformationen

  • Vor der Reservation der Mäuse muss der Züchterin die Terrigrösse mitgeteilt werden und ein Foto davon per E-Mail zugestellt werden.
  • Die Tiere sind bei der Abgabe mindestens 12 Wochen alt.
  • Jungtiere, die mit einer ausgewachsenen Rennmaus vergesellschaftet werden, sind mindestens 8 (lieber jedoch 10) Wochen alt.
  • Rennmäuse, die zur Zucht eingesetzt werden, geben wir ab dem Alter von 4 Monaten ab.
  • Sind die Rennmäuse für Kinder bestimmt, wird der Vertrag durch die Kinder und deren erziehungsberechtigter Person unterschrieben.
  • Die Rennmäuse müssen in Muri AG abgeholt werden.
  • Zur Abholung der Tiere wird eine geeignete Nager- oder Fisch-Transportbox aus Plastik in der Mindestgrösse eines A4-Blattes mitgebracht. Eine Kartonschachtel kann nicht akzeptiert werden, da diese von den Mäusen innert kurzer Zeit zernagt wäre.

Zusatzbedingungen für Vergesellschaftungen, die durch die Züchterin übernommen werden

Die Züchterin übernimmt gerne Vergesellschaftungen. Da dieser Service sehr gefragt ist, bestehen jedoch meistens Wartefristen. Einsame Rennmäuse, die aus dem Clan of Topolino stammen,  werden gegenüber von Witwen/Witwer aus dem Zoofachhandel oder von anderen Züchtern mit Vorzug behandelt. Damit diese Wartefrist nicht unnötig verlängert wird, ist  jede einsame Maus dankbar, wenn die vorherigen Besitzer, ihren Witwer oder ihre Witwe möglichst schnell bringt bzw. das Duo wieder abholt. Für eine Vergesellschaftung verbringt die zu vergesellschaftende Maus ca. 2 Wochen in unserer Zucht. 

 

Frisch zusammengeführte Rennmäuse sollten nach der Heimkehr regelmässig beobachtet werden. Deshalb ist es ungünstig, wenn die Besitzer nach der Vergesellschaftungen aufgrund von Ferien, Spitalaufenthalten etc. abwesend sind. Falls solche Abwesenheiten geplant sind, sollte dies der Züchterin so rasch als möglich mitgeteilt werden, damit sie dies bei ihrer Vergesellschaftungs-Terminplanung berücksichtigen kann. Mit etwas Glück ist es dann sogar möglich, die Vergesellschaftung während der Abwesenheit durchzuführen.

 

  • Die Besitzer bringen für die Vergesellschaftung das Futter der zu vergesellschaftende Maus mit, damit sich diese nicht auf das Futter der Züchterin umstellen muss.
  • Die Besitzer bringen zwei kleinere Rückzugsmöglichkeiten mit (Häuschen, Kokosnuss, Holztunnel etc.)
  • Falls die Mäuse nicht zusammengeführt werden können, darf die "neue" Maus bei der Züchterin bleiben, die zu vergesellschaftende Maus muss innerhalb einer Woche nach dem Negativbericht der Züchterin abgeholt werden, es sei denn die Züchterin hat eine andere Lösung anzubieten. Mit der Übergabe des erfolgreich zusammengeführten Duos geht dieses Risiko auf den Empfänger über.
  • Der Besitzer ist sich bewusst, dass bei der Vergesellschaftung ein potentielles Streitrisiko besteht. So kann die Züchterin für daraus entstandene Verletzungen (oder gar den Tod) nicht haftbar gemacht werden.
  • Die Züchterin empfiehlt, Vergesellschaftungen nur mit absolut gesunden Tieren durchführen zu lassen. da der psychische Stress eine schleichende Krankheit begünstigen kann. Sollte die zu vergesellschaftende Maus dennoch während der Vergesellschaftung erkranken, sind die Tierarztkosten durch den Empfänger zu tragen.
  • Das erfolgreich zusammengeführte Duo muss innerhalb einer Woche nach der erfolgreichen Zusammenführung abgeholt werden. Die Züchterin übermittelt zusammen mit der Erfolgsmeldung Terminvorschläge. Sollte dies dem Empfänger aus welchen Gründen auch immer (Ferien, Krankheit, Spitalaufenthalt, keine Zeit, kein passender Termin etc.), wird eine Gebühr für eine "Ferienbetreuung" fällig. Diese richtet sich nach dem Tarif von http://tierschutzheim.ch/kleintiere/. Ausgenommen davon sind bei der Terminplanung vereinbarte längere Vergesellschaftungsaufenthalte oder bei einem Duo, bei dem die Züchterin eine längere Beobachtungszeit empfiehlt.

 

 


Schutzvertrags-Zusatzbedingungen für Vergesellschaftungen, die durch den Empfänger durchgeführt werden

  • Falls die Mäuse nicht zusammengeführt werden können, kann die Züchterin nicht garantieren, dass sie NICHT die Möglichkeit hat, die "junge" Maus jederzeit zurückzunehmen, da auch ihr nicht unbegrenzt freie Terris zur Verfügung stehen und eine Maus, die einmal aus dem Familienverbund genommen wurden, von diesem nicht mehr akzeptiert würde. Die Züchterin unterstützt jedoch gerne bei der Weitervermittlung der Maus.
  • Der Besitzer ist sich bewusst, dass bei der Vergesellschaftung ein potentielles Streitrisiko besteht. So kann die Züchterin für entstandene Verletzungen (oder gar den Tod), die während oder nach der Vergesellschaftungen entstehen, nicht haftbar gemacht werden.
  • Die Züchterin empfiehlt, Vergesellschaftungen nur mit absolut gesunden Tieren durchführen zu lassen. da der psychische Stress eine schleichende Krankheit begünstigen kann. Sollte die zu vergesellschaftende Maus dennoch während der Vergesellschaftung erkranken, sind die Tierarztkosten durch den Empfänger zu tragen.

 

 


Bedingung für die Ausschreibung von Notfalltieren

Leider kann die Züchterin keine Rennmäuse zu sich zurücknehmen, da ihre eigenen Tiere in Familien zusammenleben und es unmöglich ist, in diese Verbände eine fremde Maus dazuzusetzen, da diese nicht akzeptiert und angegriffen würde. Auch hat sie keine freien Terris für Notfalltiere.

 

Die Züchterin hilft gerne, Notfallmäuse, die aus ihrer Zucht stammen weiterzuvermitteln. Dieser Service ist mit folgenden Bedingungen verbunden:

  • Der Besitzer der zur vermittelnden Maus schickt der Züchterin ein Foto des Tieres, das auf die Homepage gestellt werden kann.
  • Der Besitzer schaltet zusätzlich selbst ein Inserat auf tutti.ch, welches nach Ablauf immer wieder aktualisiert wird. 
  • Der Besitzer informiert die Züchterin SOFORT, wenn sie selbst ein neues Plätzchen für ihre Maus findet.
  • Die Züchterin erhält jeweils am 1. des Monats (oder ein paar Tage vorher) eine Bestätigung per E-Mail, dass die Rennmaus noch kein anderes Plätzchen gefunden hat. Sollte die Züchterin keine Bestätigung mehr erhalten, geht sie davon aus, dass das Notfalltier  ein neues Plätzchen gefunden hat, weshalb die Maus von dieser Homepage gelöscht wird.
  • Falls die gefundenen Körnchengeber die Vergesellschaftung nicht selbst durchführen wollen, kann die Züchterin dies übernehmen. Falls die Vergesellschaftung jedoch nicht erfolgreich sein sollte, sind die BEIDEN Besitzer verpflichtet, BEIBE Tiere innerhalb einer Woche nach dem Negativbericht abzuholen.

 

Zusatzinformationen zu Notfalltieren:

 

  • Mit dem Inserat auf Tutti ((zusätzliche Inserate auf anibis.ch und Tier-inserate.ch sind von Vorteil) wird die Chance, schneller ein Plätzchen zu finden, massiv erhöht, da dadurch noch mehr Interessenten auf das Notfalltier aufmerksam gemacht werden, da die Züchterin nur noch wenige Inserate auf anderen Verkaufskanälen aufschaltet.
  • Bei Besitzern, die mit der Mäusehaltung aufhören wollen, wird die Chance auf das Finden eines neuen Plätzchens erhöht, wenn die Maus zusammen mit ihrem Terri, das zu einem günstigen Preis verkauft wird, abgegeben wird. Damit könnte auch das Interesse von "Neubeginnern" geweckt werden. Wenn dies der Fall ist, kann der Züchterin ein Foto des Terris zusammen mit den Grössenangaben (Länge, Breite, Höhe) übermittelt werden.
  • Zur Einführung der Bedingungen für Notfalltieren:
    Leider musste ich vermehrt feststellen, dass sich Halter nicht mehr um die Weitervermittlung kümmerten, sobald ich ihr Notfalltiere auf die Homepage stellte, ich aber der Meinung bin, dass sich diese selbst auch darum bemühen sollten. Zudem war die Zusammenarbeit mit manchen Notfalltier-Besitzern mühsam und ich musste immer wieder nachfragen, ob sie das Tier noch haben bzw. dann, wenn ich einen Interessenten gefunden hätte, dass die ehemaligen Besitzer selbst ein anderes Plätzchen gefunden hatte oder sie dann doch nicht bereits waren, das Tier abzugeben.